Mietspiegel Oldenburg

Mietspiegel Oldenburg 2025 als Rechner: Spanne und Mittelwert der ortsüblichen Vergleichsmiete je m² nach Wohnlage, Baualter und Wohnfläche, die Wohnlage adressgenau aus dem Verzeichnis der Stadt, dazu die rechnerische Obergrenze der Mietpreisbremse. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Mietspiegel Oldenburg 2025 · Stichtag 1. Januar 2025 · veröffentlicht 11. Oktober 2025

Ihre Wohnung

Adressvorschläge kommen von OpenStreetMap (Nominatim); die gewählte Adresse wird einmal an unseren Server geschickt, um die Wohnlage im Verzeichnis der Stadt nachzuschlagen, und dort nicht gespeichert.

Adresse nicht gefunden?

Für die Spanne nicht nötig; wandert mit ins Inserat.

Ergebnis

Es fehlen noch: die Adresse (oder die Wohnlage von Hand), die Wohnfläche. Die Spanne erscheint, sobald alle Angaben vorliegen.

Was der Rechner nicht tut

  • Keine Einordnung in der Spanne: Ob Ihre Wohnung am unteren oder oberen Ende liegt, entscheiden Ausstattung, Zustand und Wohnumfeld nach der Orientierungshilfe des Mietspiegels – das bleibt Ihre Einschätzung vor Ort.
  • Keine Prüfung der Ausnahmen: Vormiete, Modernisierung oder Neubau (§§ 556e, 556f BGB) kennt nur Ihr Vertrag. Der Rechner nennt die rechnerische Obergrenze aus der Spanne, nicht die Miete, die Sie verlangen dürfen.
  • Keine Schätzung außerhalb der Daten: Ohne eingebauten Mietspiegel, ohne Treffer im Verzeichnis oder bei leerem Tabellenfeld bleibt die Spanne leer. Angebotsmieten von Portalen verwendet der Rechner nicht.
  • Keine Mieterhöhung: Für Erhöhungen im laufenden Mietverhältnis zählen Kappungsgrenze und Fristen – Mieterhöhung-Rechner.

Eingebaut: Berliner Mietspiegel 2026 (Stichtag 1. September 2025) · Hamburger Mietenspiegel 2025 (Stichtag 1. April 2025) · Bielefelder Mietspiegel 2026 (Stichtag 1. Februar 2026) · Mietspiegel Hannover 2025 (Stichtag 1. April 2025) · Mietspiegel der Hansestadt Lübeck 2025 (Stichtag 1. Mai 2025) · Mietspiegel Wuppertal 2024 (Stichtag 1. April 2024) · Bremer Mietspiegel 2026 (Stichtag 1. Januar 2026) · Qualifizierter Mietspiegel der Stadt Kassel 2026 (Stichtag 1. September 2023) · Qualifizierter Mietspiegel für die Wissenschaftsstadt Darmstadt 2026 (Stichtag 1. November 2025) · Mietspiegel Hamm 2025 (Stichtag 1. November 2024) · Mietspiegel Oldenburg 2025 (Stichtag 1. Januar 2025) · Mietspiegel Osnabrück 2025/2026 (Stichtag 31. Dezember 2024) · Mietspiegel Göttingen 2025 (Stichtag 1. September 2024) · Mietspiegel der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 2026 (Stichtag 1. Juli 2025) · Mietspiegel 2026 der Landeshauptstadt Potsdam (Stichtag 30. September 2025) · Mietspiegel Stadt Jena 2026 (Stichtag 30. Juni 2023) · Bonner Mietspiegel 2026 (Stichtag 1. Oktober 2025) · Mietspiegel 2026 Mülheim an der Ruhr (Stichtag 1. Mai 2025) · Mietspiegel Gelsenkirchen 2026 (Stichtag 1. Januar 2026). Mietpreisbremse laut Berlin: Mietenbegrenzungsverordnung vom 11. November 2025 · Hamburg: Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 25. November 2025 · Bielefeld: Mieterschutzverordnung NRW vom 28. Januar 2025, geändert am 28. Oktober 2025 · Hannover: Niedersächsische Mieterschutzverordnung vom 20. Dezember 2024, geändert am 3. Dezember 2025 · Bremen: Mietenbegrenzungsverordnung vom 18. November 2025 · Darmstadt: Hessische Mieterschutzverordnung vom 18. November 2020, geändert am 12. November 2025 · Oldenburg: Niedersächsische Mieterschutzverordnung vom 20. Dezember 2024, geändert am 3. Dezember 2025 · Osnabrück: Niedersächsische Mieterschutzverordnung vom 20. Dezember 2024, geändert am 3. Dezember 2025 · Göttingen: Niedersächsische Mieterschutzverordnung vom 20. Dezember 2024, geändert am 3. Dezember 2025 · Rostock: Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung M-V vom 26. August 2023, geändert am 22. November 2025 · Potsdam: Mietpreisbegrenzungsverordnung (MietbegrenzV) vom 3. Dezember 2025 · Jena: Thüringer Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 14. Januar 2021, geändert am 9. Dezember 2025 · Bonn: Mieterschutzverordnung NRW vom 28. Januar 2025, geändert am 28. Oktober 2025.

Mietspiegel Oldenburg 2025: die Ausgabe im Überblick

Ausgabe
Mietspiegel Oldenburg 2025, qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB
Herausgeber
Stadt Oldenburg (Oldb) – Der Oberbürgermeister, Stadtplanungsamt, Fachdienst Stadtentwicklung und Klimaanpassung
Stichtag der Daten
1. Januar 2025; veröffentlicht 11. Oktober 2025
Im Rechner bis
10. Oktober 2027 – oder bis die nächste Ausgabe erscheint
Methode
Regressionsmietspiegel: eine Basismiete je m² nach Wohnfläche, Zu- und Abschläge für Baualter, Wohnlage und Ausstattungsmerkmale, Spanne − 15 % / + 14 % um den Mittelwert. Wohnlage: 7 Stufen.
Was die Werte voraussetzen
Der Mietspiegel gilt für Wohnungen und vermietete Häuser von 20 bis 200 m² mit einer vom Vermieter gestellten Heizung und einem Baujahr bis 2022; aus der Basis-Nettokaltmiete je m² werden Baujahr, Wohnlage und Ausstattung in Prozent zu- oder abgeschlagen, wobei nur vom Vermieter gestellte Merkmale zählen.
Wohnlage
Nach der Adresse: Oldenburg veröffentlicht die Wohnlage je Straße und Hausnummer („Wohnlageverzeichnis (Abschnitt 6.3 des Mietspiegels)“, amtliche Veröffentlichung der Stadt Oldenburg), und der Rechner schlägt Ihre Adresse dort nach. Der Mietspiegel unterscheidet 7 Wohnlagen: Wohnlage A, Wohnlage B, Wohnlage C, Wohnlage D, Wohnlage E, Wohnlage F und Wohnlage G. Zur Quelle
Mietpreisbremse
Niedersächsische Mieterschutzverordnung vom 20. Dezember 2024, geändert am 3. Dezember 2025 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122; Nds. GVBl. 2025 Nr. 93), ganzes Stadtgebiet, 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029

Mietspiegeltabelle Oldenburg: Mittelwerte und Spannen für 70 m²

Nettokaltmiete je m² für eine Wohnung mit 70 m² nach Baualter (Bezugsfertigkeit) und Wohnlage, gerechnet mit denselben Werten wie der Rechner, ohne Zu- und Abschläge für Ausstattung. Von den 7 Wohnlagen des Mietspiegels zeigt die Tabelle die niedrigste, eine mittlere und die höchste; alle stehen im Rechner zur Wahl.

Mietspiegel Oldenburg 2025: Mittelwert und Spanne je m² für 70 m²
BezugsfertigWohnlage AWohnlage DWohnlage G
bis 19188,35 €7,10–9,527,44 €6,32–8,486,95 €5,91–7,92
1919 bis 19607,94 €6,75–9,057,03 €5,98–8,016,53 €5,55–7,44
1961 bis 19778,02 €6,82–9,147,11 €6,04–8,116,62 €5,63–7,55
1978 bis 19838,19 €6,96–9,347,28 €6,19–8,306,78 €5,76–7,73
1984 bis 19948,35 €7,10–9,527,44 €6,32–8,486,95 €5,91–7,92
1995 bis 20018,44 €7,17–9,627,53 €6,40–8,587,03 €5,98–8,01
2002 bis 20098,85 €7,52–10,097,94 €6,75–9,057,44 €6,32–8,48
2010 bis 20159,35 €7,95–10,668,44 €7,17–9,627,94 €6,75–9,05
2016 bis 20229,68 €8,23–11,048,77 €7,45–10,008,27 €7,03–9,43

Werte in €/m², darunter die Spanne des Mietspiegels.

Über alle Baualtersklassen und Wohnlagen und die Stichprobe aus Wohnflächen von 30 bis 120 m² in Zehnerschritten reicht der Mittelwert von 6,45 €/m² – 90 m², Wohnlage G, bezugsfertig 1919 bis 1960 – bis 12,23 €/m² – 30 m², Wohnlage A, bezugsfertig 2016 bis 2022.

Zu- und Abschläge im Mietspiegel Oldenburg

Diese Merkmale verschieben den Wert; im Rechner wählen Sie sie, wenn sie auf Ihre Wohnung zutreffen.

Sanitärausstattung
  • bodengleiche oder ebenerdige Dusche (ohne oder mit sehr niedriger Schwelle)+ 3 %
  • Handtuchheizkörper+ 2 %
  • Fußbodenheizung, Fußbodenerwärmung oder Deckenheizung+ 4 %
Ausstattung der Wohnung
  • komplette Einbauküche (Herd, Backofen, Spüle, Schränke und Kühlschrank)+ 5 %
  • hochwertiger Fußbodenbelag in mindestens der Hälfte der Räume (Parkett, Holzdielen, Vinyl- oder Designboden)+ 3 %
  • Aufzug in einem Wohngebäude mit bis zu fünf Geschossen+ 6 %
  • Installationsleitungen (Strom, Wasser, Gas) überwiegend freiliegend über Putz− 7 %
  • Garage oder Stellplatz ohne separate Mietzahlung+ 3 %
Modernisierungen
  • keine Erneuerung seit 2010± 0
  • Sanitäreinrichtung oder Elektroinstallation ab 1. Januar 2010 erneuert+ 5 %
  • Sanitäreinrichtung und Elektroinstallation ab 1. Januar 2010 erneuert+ 9 %

Nur Erneuerungen, die den Gebrauchswert gegenüber dem ursprünglichen Zustand wesentlich erhöht haben.

Häufige Fragen zum Mietspiegel Oldenburg

In Oldenburg gilt: Mietspiegel Oldenburg 2025, ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Herausgeber: Stadt Oldenburg (Oldb) – Der Oberbürgermeister, Stadtplanungsamt, Fachdienst Stadtentwicklung und Klimaanpassung. Er beschreibt die Mieten zum Stichtag 1. Januar 2025 und wurde am 11. Oktober 2025 veröffentlicht. Der Rechner führt diese Ausgabe bis 10. Oktober 2027; erscheint vorher eine neue, ersetzt sie die Werte, statt dass veraltete stehen bleiben. Enthält er Angaben für die Wohnung und ist er nach § 558d Abs. 2 BGB angepasst, muss ein Mieterhöhungsverlangen sie nennen, auch wenn es sich auf ein anderes Begründungsmittel stützt (§ 558a Abs. 3 BGB) – siehe den Mieterhöhung-Rechner.

Regressionsmietspiegel: eine Basismiete je m² nach Wohnfläche, Zu- und Abschläge für Baualter, Wohnlage und Ausstattungsmerkmale, Spanne − 15 % / + 14 % um den Mittelwert. Wohnlage: 7 Stufen. Der Mietspiegel gilt für Wohnungen und vermietete Häuser von 20 bis 200 m² mit einer vom Vermieter gestellten Heizung und einem Baujahr bis 2022; aus der Basis-Nettokaltmiete je m² werden Baujahr, Wohnlage und Ausstattung in Prozent zu- oder abgeschlagen, wobei nur vom Vermieter gestellte Merkmale zählen. Zu- und Abschläge kennt die Ausgabe für: Sanitärausstattung, Ausstattung der Wohnung und Modernisierungen; der Rechner bietet sie zur Auswahl an.

Ja. Maßgeblich ist die Niedersächsische Mieterschutzverordnung vom 20. Dezember 2024, geändert am 3. Dezember 2025 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122; Nds. GVBl. 2025 Nr. 93); sie erfasst das ganze Stadtgebiet von Oldenburg vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029. Zu Beginn eines Mietverhältnisses darf die Miete dort die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB); Ausnahmen gelten für eine höhere Vormiete, Modernisierungen und Neubauten (§§ 556e, 556f BGB). Der Rechner zeigt die rechnerische Obergrenze: oberer Spannenwert plus zehn Prozent. Mehr im Beitrag Mietpreisbremse für Vermieter.

Nach der Adresse: Oldenburg veröffentlicht die Wohnlage je Straße und Hausnummer („Wohnlageverzeichnis (Abschnitt 6.3 des Mietspiegels)“, amtliche Veröffentlichung der Stadt Oldenburg), und der Rechner schlägt Ihre Adresse dort nach. Der Mietspiegel unterscheidet 7 Wohnlagen: Wohnlage A, Wohnlage B, Wohnlage C, Wohnlage D, Wohnlage E, Wohnlage F und Wohnlage G.

Im Mietspiegel Oldenburg 2025 reichen die Mittelwerte für die Stichprobe aus Wohnflächen von 30 bis 120 m² in Zehnerschritten von 6,45 €/m² – 90 m², Wohnlage G, bezugsfertig 1919 bis 1960 – bis 12,23 €/m² – 30 m², Wohnlage A, bezugsfertig 2016 bis 2022, noch ohne die Zu- und Abschläge für Ausstattung. Für Ihre Wohnung nennt der Rechner das Feld zu Ihren Angaben. Das ist ein Referenzwert des Mietspiegels, keine Bewertung Ihrer Wohnung. Für die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens reicht es nach § 558a Abs. 4 BGB aus, dass die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt; wo die Wohnung in der Spanne steht, entscheidet die Einordnung nach den Merkmalen des Mietspiegels.

Gesetzestexte gelesen auf gesetze-im-internet.de am 1. Oktober 2026. Die Werte sind aus der amtlichen Ausgabe gerechnet; Quelle und Lizenz stehen im Überblick oben.

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Dieser Beitrag gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Mietrecht und Steuern wenden Sie sich bitte an eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Steuerberatung.