Für Mieter

Werkzeuge für Bewerbung, Einzug und Auszug

Nunc ist eine Software für private Vermieter. Diese Werkzeuge sind für Sie als Mieter oder Mietinteressent: kostenlos, ohne Anmeldung. Was Sie eintragen, geht an keinen Vermieter, solange Sie es nicht selbst weitergeben — Sie drucken oder laden das Dokument; nur die Kündigung schickt auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vorab eine Kopie per E-Mail. Speichern Sie ein Dokument in einem kostenlosen Konto, sehen nur Sie es.

  1. Bewerbung

    Mieterselbstauskunft ausfüllen

    Der Fragebogen für Ihre Wohnungsbewerbung nach dem Musterfragebogen der Datenschutzkonferenz (Stand Januar 2026): nur dessen Fragen, in drei Stufen — Besichtigung, Mietinteresse, Zusage. Als PDF oder Word, mit Konto für die nächste Bewerbung gespeichert.

    Quelle: DSK-Orientierungshilfe V2.0

  2. Einzug

    Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung

    Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug melden Sie sich bei der Meldebehörde an — mit der Bestätigung Ihres Vermieters. Den Vordruck bringen Sie zur Schlüsselübergabe mit.

    Quelle: § 17 Abs. 1 BMG

  3. Einzug und Auszug

    Wohnungsübergabeprotokoll

    Zählerstände, Schlüssel, Zustand der Räume — das Dokument des Übergabetags, für beide Seiten. Kostenlos als PDF und Word.

  4. Auszug

    Kündigung des Mietvertrags

    Einen unbefristeten Mietvertrag kündigen Sie als Mieter ohne Grund mit drei Monaten Frist. Das Werkzeug berechnet den Termin aus Zugang und Bundesland und schreibt das Schreiben; auf Wunsch geht vorab eine Kopie ohne Rechtswirkung per E-Mail an Ihren Vermieter — maßgeblich bleibt das unterschriebene Original, das Ihrem Vermieter zugeht.

    Quelle: § 573c Abs. 1 BGB

Woher Sie diese Seite kennen

Vielleicht haben Sie sich über ein Nunc-Formular auf eine Wohnung beworben oder eine Nachricht erhalten, die ein Vermieter über Nunc versendet hat. Nunc stellt Vermietern die Werkzeuge; über Ihre Bewerbung entscheidet der Vermieter allein. Ihre Bewerbungsdaten verwenden wir nur für diese Bewerbung, nicht für Angebote an Sie. Fragen zum Datenschutz beantwortet die Datenschutzerklärung.

Dieser Beitrag gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Mietrecht und Steuern wenden Sie sich bitte an eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Steuerberatung.